|
Tarife
Allgemeine Vertragsbedingungen für Führungen durch gewerblich befugte Fremdenführer:
Stornobedingungen (Auszug): Stornofrist bis 7 Tage vor der Führung kostenlos, danach Euro 70,- Stornogebühr. Bei Nichterscheinen der Gruppe am vereinbarten Treffpunkt gilt die Führung als durchgeführt und ist daher der volle Tarif ohne Abzug fällig.
Wartezeiten: Im Falle des verspäteten Eintreffens der Gruppe wartet der Fremdenführer bis zu einer Stunde, wobei die Wartezeit in die Führungszeit eingerechnet wird. Die Gruppe verpflichtet sich, bis zu 15 Minuten auf den Führer zu warten.
Verhinderung: Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen, befugten Fremdenführer zu vermitteln.
EWR: Gemäß Artikel 39 EWR-Vertrag ist jeder Mitgliedsstaat berechtigt, von EWR-Bürgern gleichartige fachliche Voraussetzungen zu verlangen wie für inländische Bewerber. Im Falle des Fremdenführergewerbes entspricht dies zumindest 250 Lehreinheiten einer Ausbildung beruflich fachlicher Art und einer Ausbildung in Unternehmerkunde, einer staatlichen Prüfung und der Niederlassung in Österreich.
Preise: 160€ für ca. 2h
EINTRITTSGEBÜHREN SIND GENERELL NICHT INKLUDIERT.
Geschäftsbedingungen:
Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt bei dem/der Fremdenführer/in.
Die Führer warten bis zu einer Stunde, die Wartezeit wird jedoch in die Führungszeit eingerechnet. Bei vorhersehbarer Verspätung ersuche ich Sie, unbedingt mich im Büro zu verständigen:
Mobil: +43 (0) 699 - 100 82 933
Büro: +43 (0) 6223 - 20 400
Stornofrist: schriftlich bis 7 Tage vor der Führung, danach € 70,00 Stornogebühr.
Bei Nichterscheinen der Gruppe am vereinbarten Treffpunkt gilt die Führung als durchgeführt und ist daher der volle Tarif ohne Abzug fällig.
Ich freue mich auf Ihren Auftrag!
mit freundlichen Grüßen
Agnes Stassak
Staatlich geprüfte Fremdenführerin
|